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   OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98   

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https://dejure.org/1998,2902
OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98 (https://dejure.org/1998,2902)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1998 - 13 U 102/98 (https://dejure.org/1998,2902)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 13 U 102/98 (https://dejure.org/1998,2902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 459, 463; AGBG §§ 3, 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von "soweit-bekannt-Klauseln" in zur Verfügung gestellten Vordrucken (z.B.:hinsichtlich der Angabe von Kilometerleistungen) von Betreibern eines privaten Automarktes; Anforderungen an eine "Zusicherung" beim Gebrauchtwagenkauf

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459; BGB § 463; AGBG § 3; AGBG § 5
    Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten Gebrauchtwagenhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459, 463; AGBG §§ 3, 5
    Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten Gebrauchtwagenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2601
  • NZV 1999, 337
  • VersR 2000, 247
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
    km aufweist", führt beim privaten Direktverkauf aus mindestens zweiter Hand ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht zur Anwendung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (Abgrenzung zu BGH v. 13.05.1998 - VII ZR 292/97 - , NJW 1998, 2207 = MDR 1998, 900 = DAR 1998, 308 m. Anm. Eggert).

    Die nach Verkündung jenes Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97 - (NJW 1998, 2207 = DAR 1998, 308 m. Anm. Eggert), auf die sich die Rechtsmittelbegründung hauptsächlich stützt, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.

    Anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 13. Mai 1998 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall ist das streitgegenständliche, auf dem P.er Automarkt abgewickelte Gebrauchtwagengeschäft aus der Sicht des Klägers als Privatverkauf zu beurteilen, da der Beklagte und sein Sohn keine Fachhändler sind und sich auch nicht als solche ausgegeben haben.

  • LG Aachen, 27.03.1998 - 10 O 266/97
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27. März 1998 - 10 O 266/97 - wird zurückgewiesen.

    Das angefochtene - in DAR 1998, 238 veröffentlichte - Urteil, mit dem das Landgericht die Klage abgewiesen hat, hält den Angriffen der Berufung stand.

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
    Anhaltspunkte für das Verständnis können sich im einen wie im anderen Falle beispielsweise aus schriftlichen Angaben an anderer Stelle des Formulars, aus der Erwartungshaltung des Käufers und aus mündlichen Erklärungen des Verkäufers ergeben (vgl. BGH NJW 1997, 2318).
  • OLG Hamburg, 19.06.1997 - 6 U 56/97

    Einschränkung der Zusicherung von Unfallfreiheit L

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
    Dementsprechend hat das OLG Hamburg (DAR 1998, 72) für den Fall des Privatverkaufs in der Ziff. 1.3.
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671), oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe eines Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (Reinking/Eggert, aaO, Rdnr. 1358; OLG Köln, NJW 1999, 2601, 2602).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671), oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe eines Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (Reinking/Eggert, aaO, Rdnr. 1358; OLG Köln, NJW 1999, 2601, 2602).
  • LG Kiel, 13.08.2014 - 9 O 262/13

    Gebrauchtwagenverkauf über ebay: Gewährleistung des Verkäufers für eine

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz NJW 2004, 1670, 1671) oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe einer Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (OLG Köln NJW 1999, 2601, 2602).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99

    Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer kein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler ist, dem üblicherweise wegen seiner besonderen Sachkunde größeres Vertrauen als einem Privatmann entgegengebracht wird (vgl. OLG Köln NJW 1999 2601; Reinking/Eggert: a.a.O. Rz. 1793).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01

    Formularmäßige Zusicherung einer Gesamtfahrleistung; Abtretung von

    Für die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 5 AGBG ist hiernach kein Raum (vgl. auch OLG Köln OLGR 1999, 149).

    Sie entspricht vielmehr - wie oben ausgeführt ist - dem Erwartungshorizont des Käufers (vgl. auch OLG Köln OLGR 1999, 149, 151).

  • LG Coburg, 11.04.2006 - 23 O 596/05

    Falscher Kilometerstand: Autohändler dürfen sich nicht auf die Angaben des

    Vorbesitzer" o. ä. die Erklärung der Beklagten und ihre Haftung hierfür grundsätzlich eingeschränkt sein kann (vgl. BGH NJW 1997, 2318 [BGH 04.06.1997 - VIII ZR 243/96] ; OLG Köln NZV 1999, 337, jeweils zum alten Recht).
  • KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99

    Gebrauchtwagenkauf - Eigenschaftszusicherungen beim privaten Direktgeschäft nur

    Vom privaten Verkäufer aus zweiter oder dritter Hand (vgl. OLG Köln NJW 1999, 2601) kann dagegen nur erwartet werden, dafür einzustehen, dass seine Angaben nach bestem Wissen erfolgen, d. h. dass sie den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben des Vorbesitzers entsprechen und nicht ins Blaue hinein oder wider bessere Kenntnis abgegeben werden.
  • VG Augsburg, 04.11.2009 - Au 1 K 09.30131

    Unzulässige Klage nach Untertauchen des Klägers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 13.4.1999 Az. 1 C 24/97 NJW 1999, 2601), der das Gericht folgt, genügt die Angabe des Namens allein nicht, um im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO den Kläger zu bezeichnen; hierzu gehört nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 130 Nr. 1 ZPO auch die Angabe seines Wohnortes.
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